Information zur neuen EU-Vorschrift namens VoP

Sehr geehrte Gemeindemitgleider,

 

ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Vorschrift namens VoP (Verification of Payee) in Kraft. Sie soll das Bezahlen sicherer machen.

 

Damit Überweisungen weiterhin schnell und sicher gehen, muss der Empfängername bei jeder Überweisung genau dem Namen des Kontoinhabers entsprechen.

Dies betrifft auch die Zahlungen, welche Sie an die Kirche überweisen wollen. wie z.B. Gemeindebeiträge, Spenden, Pachten und anderes. 

 

Der Kirchenkreis bittet daher, künftig bei der Angabe der Bankverbindungen folgende Kontoinhaber zu nennen:

Kontoinhaber: Evangelischer Kirchenkreis Merseburg

 

Ausgenommen sind die Gemeinden Teuditz und Nessa, da diese nicht vom Kreiskirchenamt verwaltet werden.

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