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Information zum Religionsunterricht

Nach Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 27 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen‐Anhalt ist der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach.


Der Staat garantiert damit institutionell die religiöse Unterweisung in öffentlichen Schulen unter staatlicher Aufsicht. Diese besondere Stellung des wertebildenden Unterrichts ist positiv gewollt.


Der Religionsunterricht und der Ethikunterricht haben in unserem Land Sachsen‐Anhalt Verfassungsrang.
Dieses muss bei der Planung der Fächer bzw. beim Angebot in den Schulen berücksichtigt werden. Der Artikel 27 Abs. 3 Satz 1 der Landesverfassung stellt eine Wahlpflichtsituation dar. Somit stehen Religionsunterricht und Ethikunterricht gleichberechtigt nebeneinander.

 

Die Eltern haben somit das Recht, das Religionsunterricht in den Schulen angeboten wird.

 

Dabei müssen sie selbst nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein.


Der Religionsunterricht stellt einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, zur kulturellen Bildung und für ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander dar.


Melden Sie Ihren Wunsch auf einen Religionsunterricht in Ihrer Schule an! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Kirchenkreises Merseburg, den örtlichen Pfarrer oder an Ihren Gemeindekirchenrat.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 10. Mai 2020

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